Grundsteuerreform

Neue Grundsteuerreform für Hauseigentümer 2022

Für alle Hauseigentümer wird es in diesem Jahr eine Änderung der Grundsteuerreform geben. Genauer gesagt bedeutet dies, dass es ab dem 1.7.2022 Neuerungen bei den Grundsteuerwerten geben wird. Die neue Grundsteuererklärung ist im Zeitraum vom 1.7.2022 – 31.10.2022 digital eingereicht werden. Was viele Eigentümer jedoch nicht wissen ist, dass sich mit dieser Änderung auch der Einheitswert von Immobilien ändern wird. Dieser Einheitswert verliert mit dem Jahr 2025 seine gesamte Gültigkeit. Zur kurzen Information – der Einheitswert einer Immobilie wird vom örtlichen Finanzamt festgelegt und bestimmt die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ihrer Immobilie.
Aufgrund der Änderung wird dieser Einheitswert nicht mehr zur Berechnung der Grundsteuer benutzt werden, da er durch den Grundsteuerwert ersetzt wird. Für weitere Informationen und Hilfe entnehmen sie gerne die Informationen auf unseren Flyern.

Neue Regelung für 2025 - Wärmepumenpflicht für Hausbesitzer